Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der BIT Informationssysteme GmbH

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Diese Bedingungen sind zur ausschließlichen Verwendung gegenüber Kaufleuten bestimmt, wenn die betroffenen Vertragsverhältnisse zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehören, sowie zur Anwendung gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ("Kunden").

1.2 Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der BIT Informationssysteme GmbH, Carl-Zeiss-Str. 51, 55129 Mainz („BITinfo“), richten sich nach diesen Bedingungen und etwa bestehenden sonstigen Vereinbarungen. Spätestens mit Entgegennahme der Waren oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Für weitergehende Serviceangebote von BITinfo gelten über die folgenden Bedingungen hinaus die jeweils zu diesen Verträgen gesonderten Bedingungen für die Leistungsbereiche Projektunterstützung, Cloud-Dienste, Beratung sowie Service, Wartung und Pflege. Sollte hierdurch ein Widerspruch entstehen, gehen die speziellen Regelungen der entsprechenden Serviceangebote vor.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BITinfo hat der Geltung zuvor ausdrücklich zugestimmt.

1.4 Diese Bedingungen gelten auf dem jeweiligen Stand auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.5 BITinfo ist berechtigt die vorliegenden Bedingungen zu ändern, wenn dies aufgrund von bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Entwicklungen, die nicht im Einflussbereich von BITinfo liegen und BITinfo auch nicht veranlasst hat, erforderlich ist, um das bei Vertragsschluss zwischen den Vertragsparteien bestehende Äquivalenzverhältnis wieder herzustellen und wesentliche Regelungsinhalte des Vertrages (z. B. Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung, Kündigung) hiervon nicht betroffen sind. Änderungen dieser AGB sind auch dann möglich, wenn Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages auftreten, die durch Lücken in diesen Bedingungen verursacht werden, z. B. dadurch, dass die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erachtet. Die Änderung der Bedingungen wird dem Kunden vier Wochen vor deren Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Schriftformerfordernis kann auch durch Übermittlung per Telefax oder E-Mail gewahrt werden. Kündigt der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Hierauf wird der Kunde im Rahmen der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote von BITinfo sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Auftragserteilungen des Kunden werden erst mit dem Eingang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von BITinfo beim Kunden verbindlich, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang beziehungsweise Leistungsumfang allein maßgebend ist.

2.2 Katalogangaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsangaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Dem Kundenzumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen BITinfo hergeleitet werden können. BITinfo kann Konstruktions- und/oder Ausstattungsänderungen an Produkten vornehmen, sofern deren Gesamtleistung dadurch nicht beeinträchtigt wird. BITinfo ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

2.3 Das Schriftformerfordernis kann auch durch Übermittlung per Telefax oder E-Mail gewahrt werden. Sämtliche Risiken einschließlich etwaiger Zustellungs- oder Nachweisdefizite, die aus der Verwendung dieser Übermittlungsarten resultieren, gehen zu Lasten derjenigen Vertragspartei, die diese Vermittlungsform ausdrücklich wünscht oder im Rahmen der Korrespondenz zuerst verwendet hat.

3. Liefer- und Leistungsbedingungen

3.1 Ein Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von BITinfo vereinbart und versteht sich vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei BITinfo oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Krieg, Terror, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. BITinfo behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der vorstehend genannten Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von BITinfo zu vertreten ist. In diesem Falle wird BITinfo den Kunden unverzüglich informieren und etwaige schon erbrachte Gegenleistungen zurückgewähren.

3.2 Sollte BITinfo mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

3.3 Verzögert sich die Lieferung oder die Durchführung von Leistungen durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, kann BITinfo die Erstattung des hieraus entstandenen Schadens einschließlich Mehraufwendungen verlangen.

3.4 BITinfo ist zu zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

3.5 BITinfo erbringt Leistungen grundsätzlich innerhalb der normalen Arbeitszeiten, werktags zwischen 8:30 und 17:30 Uhr, jedoch nicht während bundeseinheitlichen Feiertagen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Zusätzliche Beratungsleistungen und sonstige Dienstleistungen außerhalb dieser Zeit werden aufgrund gesonderter Beauftragung gegen gesonderte Vergütung erbracht.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preisangaben sind netto. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden auf Grundlage der bei Zusatzlieferung bzw. Zusatzleistungserbringung geltenden Konditionen der BITinfo gesondert berechnet.

4.2 Netto-Preise für Warenlieferungen verstehen sich einschließlich normaler Verpackung zuzüglich Versandkosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4.3 Werden außerhalb des Angebots für Hardwareprodukte Dienstleistungen vereinbart, wie zum Beispiel Montage, Systemintegration oder Serviceleistungen an Hard- und Software wie Hardwarewartung oder Softwarepflege, so werden diese vorbehaltlich ausdrücklicher gegenteiliger Abrede nach den aktuellen Dienstleistungskonditionen der BITinfo zum Zeitpunkt der Leistungserbringung separat berechnet. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, werden Kosten der Anreise sowie Spesen nach den tatsächlich angefallenen Kosten gegen Nachweis berechnet. Im Übrigen finden die jeweiligen Bedingungen für weitergehende Serviceangebote Anwendung.

4.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder bestritten aber entscheidungsreif sind.

4.5 Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen BITinfo an Dritte ist nur mit Zustimmung der BITinfo zulässig.

5. Mitwirkung des Kunden

5.1 Die Verantwortung für die Auswahl der Hard- und Software einschließlich der durch ihren Einsatz gewünschten Leistungsergebnisse liegt beim Kunden.

5.2 Der Kunde schafft bis zu den vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsterminen die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen, die BITinfo in die Lage versetzen, den schriftlichen Vertrag zu erfüllen. Dies umfasst insbesondere aber nicht ausschließlich die Erstellung einer funktionstauglichen Datensicherung bevor BITinfo mit der Vertragserfüllung beginnt sowie nach jedem datenbestandsverändernden Vorgang während der Vertragserfüllung durch BITinfo. Darüber hinaus hat der Kunde ggf. bereits vorhandene Konfigurationen auf die vereinbarten Arbeiten vorzubereiten sowie einen die vereinbarten Arbeiten ermöglichenden Betriebszustand zu schaffen und Vorkehrungen zur Vermeidung von Systemabstürzen bzw. Maßnahmen zur Vermeidung daraus resultierender Folgen zu treffen. Ohne ausdrückliche Regelung ist BITinfo nicht verpflichtet, die bestellten Produkte mit Geräten und/oder Programmen des Kunden zu verbinden und deren Funktionsfähigkeit herzustellen. Werden entsprechende Leistungen dennoch in Anspruch genommen, gelten diese als Zusatzdienstleistungen.

5.3 Bestellte oder gelieferte Ware kann (Re-)Export-Restriktionen, insbesondere der USA unterliegen. Hierzu sind die vom jeweiligen Hersteller mitgeteilten Exportrestriktionen seitens des Kunden zu beachten. Der Kunde muss seine Abnehmer verpflichten, die vorgenannten Regelungen ebenfalls zu beachten. Der Kunde wird BITinfo alle Informationen und Erklärungen überlassen, die BITinfo zur Erfüllung ihrer Pflichten nach den nationalen oder internationalen Ein- beziehungsweise Ausfuhrbestimmungen benötigt.

6. Sachmängelhaftung

6.1 Die Eigenschaften und die Einsatzbedingungen für die Vertragshardware und -software ergeben sich grundsätzlich aus den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Herstellers bzw. dessen technischen Freigaben und Spezifikationen. BITinfo selbst übernimmt keine Garantie im Rechtssinne, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

6.2 Der Kunde hat bestellte Ware oder sonstige Leistungen der BITinfo unverzüglich nach Erhalt bzw. Leistungserbringung auf Vollständigkeit und etwaige Mängel zu überprüfen und Mängel umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware bzw. Entgegennahme der Leistung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine unverzügliche Rüge (Zweiwochenfrist), so gilt die Ware bzw. die Leistung als ordnungsgemäß und vollständig geliefert bzw. erbracht, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Nach Ablauf der Zweiwochenfrist ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten für erkennbare Mängel ausgeschlossen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6.3 Beim Vorliegen eines wesentlichen Mangels erfolgt nach Wahl von BITinfo Nachbesserung oder Nachlieferung. Zum Zwecke der Nacherfüllung ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von BITinfo über. Falls BITinfo gerügte Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt oder zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, entweder vom jeweiligen Einzelkaufvertrag für ein Gerät zurückzutreten, eine angemessene Minderung oder Schadensersatz zu verlangen. Es gelten die Haftungsregeln der Ziffer 9. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Gewährleistungsrechte verjähren in einem Jahr nach Erhalt der Ware, es sei denn, es handelt sich um einen Fall der Arglist oder der ausdrücklich von BITinfo übernommenen Garantie.

6.4 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen vom Kunden nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt, Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, nicht von BITinfo bewilligte Zusatzgeräte angebracht oder Reparaturen von Personen vorgenommen, die nicht von BITinfo autorisiert sind, so entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die gerügten Mängel hierauf nicht zurückzuführen sind.

6.5 Gewährleistungsrechte stehen nur dem Kunden als unmittelbarem Vertragspartner der BITinfo zu und sind nicht abtretbar.

6.6 Der Verkauf von gebrauchten Produkten erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.

7. Herstellergarantie

7.1 Leistet der Hersteller der vertragsgegenständlichen Ware hierauf eine – in der Regel unselbstständige – Garantie, wird BITinfo diese Garantie an den Kunden weitergeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die hierfür erforderlichen Garantiekarten oder andere vergleichbare Meldeunterlagen entsprechend den jeweiligen Herstellervorgaben an den Hersteller zu übermitteln. Der Umfang der gegebenenfalls seitens des Herstellers erteilten Garantie ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung ggf. in Verbindung mit der Garantiekarte des Herstellers.

7.2 Zur Wahrung der Garantieansprüche wird sich der Kunde im Falle des Auftretens von unter die Garantie fallenden Mängeln direkt an den Hersteller wenden. Um diese Ansprüche nicht zu gefährden, wird er die Garantiebestimmungen des Herstellers beachten, insbesondere bezüglich Unversehrtheit der Ware, Art der Meldung u. ä.. Im Übrigen gilt Ziffer 6.

8. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung

8.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die BITinfo aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen BITinfo und dem Kunden oder künftig zustehen, werden BITinfo die folgenden Sicherheiten gewährt, die BITinfo nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als zwanzig Prozent übersteigt.

8.2 Die Ware bleibt gemäß vorstehenden Voraussetzungen Eigentum von BITinfo. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (wie zum Beispiel Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen BITinfo und dem Kunden sicherungshalber in vollem Umfang an BITinfo ab. Der Kunde ist ermächtigt und verpflichtet, die abgetretene Forderung einzuziehen. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann BITinfo die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzeigen sowie die Vorbehaltsware zurücknehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte verlangen.

8.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von BITinfo hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, BITinfo die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

8.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist BITinfo berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden an Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch BITinfo liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, die für den Einzug der Forderungen notwendigen Angaben zu verschaffen und dazu erforderliche Unterlagen auszuhändigen.

9. Haftung

9.1 Die Haftung von BITinfo für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Beschaffenheitsgarantien, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet BITinfo nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflicht, d. h. eine solche Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Die Gesamthaftungsobergrenze für sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag auftretenden Schäden beträgt 250.000,- Euro. BITinfo haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn). Die in diesem Absatz 2 niedergelegte Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle einer Haftung von BITinfo gemäß Absatz 1.

9.3 Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, ist BITinfo zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Krieg, Naturkatastrophen, Aussperrung, Verzögerung oder Ausfall der Belieferung durch Lieferanten, sofern diese durch ein Ereignis der höheren Gewalt verursacht wurden, behördliche oder gerichtliche Verfügungen, Angriffe und Attacken aus dem Internet sowie von Nutzern der Anwendung selbst (z. B. Viren, Würmer, „Denial of Service-Attacken“, trojanische Pferde), die BITinfo auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht hätte abwenden können.

9.4 Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von BITinfo verschuldeten Datenverlust haftet BITinfo deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass BITinfo den Datenverlust zu verschulden hat.

9.5 Für Softwareinstallationen sind vom Kunden Testsysteme zur Verfügung zu stellen; wünscht der Kunde eine Installation auf einem Live-/Produktivsystem, haftet BITinfo nicht für Betriebsausfälle soweit diese nicht durch BITinfo vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

10. Hardwarewartung und Softwarepflege

Soweit vereinbart oder auf Wunsch des Kunden anderweitig in Anspruch genommen, erbringt BITinfo Dienste zur Hardwarewartung und Softwarepflege ausschließlich nach den dafür geltenden Bedingungen für zusätzliche Serviceangebote.

11. Sonstige Regelungen

11.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mainz. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts über den internationalen Warenkauf (CISG).

11.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

BIT Informationssysteme GmbH, Mainz, 01.11.2016

Bedingungen der BIT Informationssysteme GmbH für Beratung, Projektunterstützung und sonstige Dienstleistungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen der BIT Informationssysteme GmbH („BITinfo“) für Beratung, Projektunterstützung und sonstige Dienstleistungen („AGB Beratung“) gelten ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der BIT Informationssysteme GmbH („AGB“) für den Leistungsbereich der Beratung, Projektunterstützung und sonstigen Dienstleistungen. Sollte hierdurch ein Widerspruch entstehen, gehen die speziellen Regelungen der AGB Beratung vor.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch im Bereich der Beratung oder Projektunterstützung nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BITinfo hat der Geltung zuvor ausdrücklich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 BITinfo erbringt aufgrund gesonderter Beauftragung durch den Kunden Beratungs-, Projektunterstützungs- und sonstige Dienstleistungen etwa im Rahmen der Projektbegleitung oder Analyse bzw. Konzeptionierung der spezifischen IT-Anforderungen des Kunden. Die konkreten Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen werden in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt. Die allgemeinen Bestimmungen über das Zustandekommen des Vertrages gemäß der AGB geltend entsprechend.

2.2 Die von BITinfo im Einzelfall zu erbringenden Leistungen richten sich nach den in der Auftragsbestätigung festgelegten Inhalten.

2.3 Die vertragsgegenständlichen Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen werden nur dann von BITinfo als Werk- oder Liefervertrag erbracht, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Darüber hinaus haftet BITinfo nicht für einen bestimmten Beratungserfolg.

2.4 Konkrete Zielsetzung, Umfang der Aufgabenstellung und konkrete Vorgehensweise werden vom Kunden bestimmt und in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt.

2.5 Soweit BITinfo Unterstützungsleistungen im Rahmen von Projekten erbringt, ist der Kunde verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, dass die jeweils schriftlich festgelegten Projektziele eingehalten werden. Projektleitung und -verantwortung obliegen ausschließlich dem Kunden.

2.6 Sofern der Kunde BITinfo mit der Anpassung oder Erweiterung von Computerprogrammen nach den Vorgaben des Kunden beauftragt, schuldet BITinfo lediglich die Tätigkeit und keine weitere Pflege der Software, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

3. Vergütung

3.1 Beratungs-, Projektunterstützungs- und sonstige Dienstleistungen von BITinfo werden, soweit nicht in der Auftragsbestätigung gesondert festgelegt, nach Zeitaufwand vergütet. Die Höhe der Stunden-/Tagessätze ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste der BITinfo.

3.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart erfolgt die Abrechnung durch BITinfo monatlich. Sämtliche Rechnungsbeträge verstehen sich netto zzgl. Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer. Auslagen können insbesondere Reisekosten (z. B. Fahrtkosten), Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Telekommunikationskosten, Druckkosten, Kopierkosten sowie Portokosten beinhalten. Fahrtkosten werden mit einer Kilometerpauschale von 0,50 € pro gefahrenem Kilometer in Ansatz gebracht.

3.3 Sofern in der Auftragsbestätigung ein Zeitaufwand angegeben ist, beruht dieser stets auf einer vorläufigen Schätzung. Überschreitungen können sich während der Leistungserbringung ergeben. Soweit der Kunde dagegen eine verbindliche Obergrenze der zu erwartenden Vergütung wünscht, ist dies ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.

3.4 Im Übrigen finden die Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen der BITinfo (AGB) Anwendung.

4. Nutzungsrechte

4.1 Sofern im Rahmen der Projektunterstützung oder der sonstigen Dienstleistungen im Sinne dieses Vertrages durch BITinfo schutzrechtsfähige Arbeitsergebnisse (z. B. Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster oder Geschmacksmuster) geschaffen werden, stehen der BITinfo hieran sämtliche ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zu.

4.2 Der Kunde erhält mangels gesonderter, ausdrücklicher Regelung einfache Nutzungsrechte für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Die weitere Einräumung von Nutzungs-, Weitergaberechten oder Bearbeitungsrechten gegenüber dem Kunden bedarf stets einer gesonderten ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung.

5. Mitwirkungspflichten

5.1 Die Mitwirkungspflichten des Kunden im Rahmen der AGB gelten für den Leistungsbereich Beratung, Projektunterstützung und sonstige Dienstleistungen inhaltsgleich.

5.2 Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, bei Bedarf für Mitarbeiter der BITinfo, die mit der Erbringung der Dienstleistungen befasst sind, unentgeltlich und rechtzeitig geeignete Räume zur Verfügung zu stellen, in denen auch Unterlagen, Arbeitsmittel oder Datenträger sicher aufbewahrt werden können.

5.3 Der Kunde trägt darüber hinaus dafür Sorge, dass den mit der Erbringung der Leistung befassten Mitarbeitern der BITinfo stets die notwendigen Arbeitsmittel und Informationen rechtzeitig zugänglich gemacht werden.

5.4 Der Kunde ist ferner für die Bereitstellung der geeigneten Hard- und Softwareumgebung verantwortlich, sofern BITinfo im Rahmen der Beratung etwa zu Testzwecken Software aufspielt. Vor Inbetriebnahme ist der Kunde gehalten, sämtliche Funktionen dieser Software auf dem eigenen System zu testen.

5.5 Der Ausschluss der Haftung von BITinfo für durch ordnungsgemäße Datensicherung vermeidbare Datenverluste gemäß Ziffer 9.3 der AGB gilt entsprechend.

6. Änderungen

6.1 Wünscht der Kunde im Verlauf der Erbringung von Leistungen durch BITinfo eine Änderung der ursprünglich festgelegten Leistung, so teilt er dies BITinfo unter Angabe der Gründe unverzüglich schriftlich mit.

6.2 BITinfo wird nach Eingang eines Änderungsverlangens prüfen, ob die gewünschte Änderung durchführbar ist und den Kunden anschließend darüber informieren, welche Änderungen sich dabei insbesondere hinsichtlich der Vergütung und des Zeitplans voraussichtlich ergeben. Etwaiger durch die Prüfung des Änderungsverlangens sowie den Konsequenzen, die sich durch dessen Durchführung ergeben, entstehender Aufwand ist gesondert zu vergüten.

6.3 Die Parteien werden sich sodann über die Durchführung der vorgeschlagenen Leistungsänderung sowie über die möglichen Auswirkungen auf Leistungszeit und Vergütung miteinander abstimmen.

6.4 BITinfo ist erst dann zur Durchführung einer Leistungsänderung verpflichtet, wenn sie dieser schriftlich zugestimmt hat.

7. Abnahme

7.1 Soweit gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorgesehen ist, sind die von BITinfo erbrachten Leistungen durch den Kunden unverzüglich nach Fertigstellung auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen. Stellt der Kunde bei seiner Überprüfung die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung fest, hat er unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen („Abnahmefrist“) nach Entgegennahme der jeweiligen Leistung gegenüber BITinfo die Abnahme schriftlich zu erklären. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

7.2 Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb der Abnahmefrist, gilt die jeweilige Leistung als abgenommen. Darüber hinaus gilt die Abnahme stets als erfolgt, sobald der Kunde die gelieferte Leistung geschäftlich nutzt. Eine Mängelbeseitigung wird nach Abnahme von BITinfo nur noch im Rahmen der Sachmängelhaftung vorgenommen. Für die Sachmängelhaftung findet Ziffer 6 der AGB Anwendung.

8. Haftung BITinfo

Der Umfang der Haftung von BITinfo richtet sich nach den Haftungsbestimmungen der AGB von BITinfo.

9. Schlussbestimmungen

Die allgemeinen Regelungen der AGB der BITinfo, insbesondere bezüglich Änderung der Bedingungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Gewährleistung etc., gelten entsprechend.

BIT Informationssysteme GmbH, Mainz, 01.11.2016

Servicevertragsbedingungen der BIT Informationssysteme GmbH (Hardwarewartung und Softwarepflege)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Servicevertragsbedingungen („AGB Service“) gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der BIT Informationssysteme GmbH speziell für den Leistungsbereich der Hardwarewartung und Softwarepflege.

1.2 Sollte hierdurch ein Widerspruch entstehen, gehen die speziellen Regelungen der AGB Service denjenigen der AGB vor.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch im Bereich Service nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BITinfo hat der Geltung zuvor ausdrücklich zugestimmt.

1.4 Voraussetzung für die Erbringung von Serviceleistungen durch BITinfo ist ein bestehender Servicevertrag des Kunden mit dem Hersteller bezüglich der von BITinfo zu pflegenden Software und/oder zu betreuenden Hardware.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Kunde hat im Anwendungsbereich dieser AGB Service bei sich EDV-Geräte, - Anlagen oder Software im Einsatz, deren Wartung oder Pflege gemäß den vorliegenden AGB Service die BITinfo aufgrund gesonderter Beauftragung übernimmt. Die konkrete zu wartende Anlage oder zu pflegende Software wird im jeweiligen Systemschein bestimmt. Die Systemscheine enthalten das Mengengerüst und weisen die eingesetzten Hard- und/oder Softwarekomponenten.

2.2 Die jeweils schriftlich vereinbarten Wartungs- oder Pflegeleistungen werden von BITinfo grundsätzlich während den bei BITinfo üblichen Arbeitszeiten erbracht, jedoch nicht während bundeseinheitlichen Feiertagen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Für Einsätze an Werktagen zwischen 17:30 Uhr und 08:30 Uhr sowie an Samstagen gilt ein Aufschlag von 50 Prozent, für Einsätze an Sonn- und Feiertagen gilt ein Aufschlag von 100 Prozent auf den normalen Stundensatz.

2.3 Art, Ort und Umfang der konkreten Serviceleistungen sowie die Vergütung werden grundsätzlich individualvertraglich bzw. im Systemschein festgelegt; ohne eine entsprechende Regelung gelten die vorliegenden AGB Service sowie nachrangig die AGB.

2.4 BITinfo wird Fehler-/Störungsmeldungen durch den Kunden grundsätzlich innerhalb angemessener Frist bearbeiten.

2.5 Ausdrücklich klargestellt wird, dass BITinfo die vertraglichen Serviceleistungen in Ergänzung der Pflegeleistungen des Herstellers erbringt. Ferner installiert BITinfo gegen gesonderte Beauftragung und Vergütung nach den Vorgaben der Hersteller die entsprechenden Updates, Upgrades, Patches oder Bugfixes, haftet aber weder für deren Funktionsfähigkeit oder Geeignetheit zur Fehlerbeseitigung.

3. 1st- und 2nd- Level Helpdesk

3.1 Die Ansprechzeiten des Helpdesk werden mit jedem Kunden individuell vereinbart.

3.2 Störungsmeldungen sind über die Weboberfläche des BITinfo Helpdesk support.bitinfo.de zu aktivieren.

3.3 Für die im Rahmen des Helpdesks erbrachten Beratungs- oder Unterstützungsleistungen haftet BITinfo für die Rechtzeitigkeit und ordnungsgemäße Durchführung, nicht aber für den vom Kunden bezweckten wirtschaftlichen oder sonstigen Leistungserfolg.

4. Software und Know-how

4.1 Der Kunde darf etwaige von BITinfo überlassene Software oder Programmteile, Know- how, die Datenträger oder Dokumentationen im vorgesehenen Umfange selbst für eigene Zwecke benutzen, nicht aber an Dritte weitergeben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Das Eigentum daran und das Recht zur weiteren Verwendung bleiben bei BITinfo oder ihren Lizenzgebern, auch wenn der Kunde Software-Programme oder Know-how- Aufzeichnungen nachträglich ändert. Jede Erweiterung oder Änderung der Software durch den Kunden benötigt die schriftliche Zustimmung von BITinfo oder ihren Lizenzgebern.

4.2 Der Kunde stellt sicher, dass er selbst über die erforderlichen Rechte an Soft- und Hardware verfügt, dass BITinfo durch die vertragsgegenständlichen Unterstützungsleistungen nicht in Rechte des Herstellers eingreift.

5. Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeiten

5.1 Sofern nicht individualvertraglich abweichend vereinbart, sind seitens des Kunden insbesondere folgende Leistungen beizustellen bzw. Mitwirkungshandlungen unentgeltlich zu erbringen:
• Einen fachkundigen Ansprechpartner vor Ort, der sich dem Wartungs- oder Unterstützungspersonal von BITinfo zur Verfügung hält, und mindestens einen Vertreter.
• Für Hardware besteht ein Hardwarewartungsvertrag mit dem Hersteller während der gesamten Vereinbarungslaufzeit.
• Für eingesetzte Software besteht ein entsprechender Softwarewartungsvertrag für die gesamte Laufzeit des Servicevertrags.
• Anforderung, Prüfung und Abnahme der vom Kunden beauftragten und von BITinfo erbrachten Dienstleistungen.
• Termingerechte Abgabe aller Unterlagen und Informationen, welche BITinfo zur Ausführung der Arbeiten benötigt.
• Termingerechte Bereitstellung von Testdaten für Korrektur-, Anpassungs- und/oder Erweiterungsarbeiten.
• Remote-Zugang muss vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.
• Quantitativ und qualitativ funktionierendes Netzwerk.
• Der erforderliche Platz für die Geräte samt Zubehör sowie die erforderlichen Geräteanschlüsse, wo nötig in klimatisierten Räumen, nach den Spezifikationen der BITinfo.
• BITinfo muss rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam gemacht werden, soweit sie für die vertragskonforme Leistung von Bedeutung sind.
• BITinfo muss nach Abstimmung freier Zugang zu den Geräten, Datenträgern und Dokumentationen und die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
• Alle benötigten Zugangsberechtigungen.
• Der Kunde teilt Änderungen an den Systemen mit, damit diese entsprechend im Systemschein geändert werden können.
• Der Kunde ist verantwortlich für ein funktionierendes Backupsystem.
• Der Kunde ist allein für die Applikationen verantwortlich.

5.2 Im Falle des Auftretens eines Mangels, der unter die Garantie des Herstellers fällt, wird in jedem Falle der Kunde auch die BITinfo im Hinblick auf die eventuelle Geltendmachung von Garantieansprüchen informieren und über die Handhabung der Garantie durch den Hersteller auf dem Laufenden halten.

5.3. Bei den vorstehend genannten Mitwirkungspflichten handelt es sich um wesentliche Vertragspflichten, bei deren Verletzung BITinfo nicht mehr zur Leistungserbringung verpflichtet ist. Bei wiederholter und schwerwiegender Pflichtverletzung ist BITinfo berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat zu kündigen.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1 Sofern die Parteien keine Regelung über die Vertragslaufzeit treffen, läuft dieser ab dem Zeitpunkt des Eingangs einer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Kunden zunächst für ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um je ein weiteres Vertragsjahr, wenn der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende ordentlich gekündigt wird.

6.2 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für BITinfo insbesondere aber nicht ausschließlich dann gegeben, wenn über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird bzw. ein solches eingeleitet wird. Darüber hinaus ist BITinfo berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als zwei Monate im Verzug ist.

6.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7. Vergütung

7.1 Die Vergütung für die vereinbarten Serviceleistungen, der Umfang der von der pauschalen Vergütung erfassten Leistungen sowie darüber hinaus gesondert zu vergütende Serviceleistungen werden zwischen den Parteien in der jeweiligen Beauftragung festgelegt. Ohne entsprechende Vereinbarung gelten die Leistungsbeschreibungen der einzelnen Servicepakete sowie die jeweils gültige Preisliste von BITinfo für Leistungen, die von einer pauschalen Vergütung erfasst sind und solche, die darüber hinaus nach Aufwand berechnet werden.

7.2 Ohne entsprechend vorrangige Vereinbarung gelten im Übrigen die Bestimmungen der AGB von BITinfo über Preise und Zahlungsbedingungen (dort insb. Ziffer 4).

8. Haftung BITinfo

Der Umfang der Haftung von BITinfo richtet sich nach den AGB von BITinfo.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig, die Ihnen von der jeweils anderen Vertragspartei zugänglich gemachten oder erlangten Informationen über interne oder externe Geschäftsangelegenheiten streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

9.2 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für solche Informationen, - die zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung durch eine Vertragspartei bereits im Besitz der anderen Partei sind und keiner Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen oder - die einer Partei danach von Dritten bekannt wurden, die diese Informationen weder direkt noch indirekt unter Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber der anderen Partei erhalten haben oder - die zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung durch eine Partei zum veröffentlichen Stand der Technik gehören oder - die danach ohne Zutun der anderen Partei in den öffentlichen Stand der Technik eingehen.

9.3 BITinfo beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz sowie nach Möglichkeit die internen Richtlinien des Kunden und sorgt dafür, dass auch alle leistungserbringenden Mitarbeiter die vorgenannten Verpflichtungen erfüllen.

9.4 Der Zugang und Zugriff auf die Serversysteme ist mit den jeweils verantwortlichen Mitarbeitern des Kunden abzustimmen. Die Mitarbeiter der BITinfo bekommen durch den Kunden eine entsprechende Benutzerkennung und das Passwort für das Login mitgeteilt. Die Mitarbeiter der BITinfo verpflichten sich, die Benutzerkennung nicht schriftlich niederzulegen und keinem Dritten mitzuteilen.

9.5. BITinfo ist berechtigt, nach Abstimmung mit dem Kunden Dritte mit der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen zu beauftragen. In solchen Fällen ist BITinfo verpflichtet, dem beauftragten Dritten die Geheimhaltungspflichten dieses Vertrages aufzuerlegen.

10. Sonstige Regelungen

Die allgemeinen Regelungen der AGB der BITinfo, insbesondere bezüglich Änderung der Bedingungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Gewährleistung etc. gelten entsprechend.

BIT Informationssysteme GmbH, Mainz, 01.11.2016